| Unser Unternehmen
ist Vollkaufmann. Rechtsgeschäfte mit uns unterliegen,
soweit in den nachstehenden Liefer- und Geschäftsbedingungen
nichts anderes enthalten ist, dem Handelsrecht und dem Handelsbrauch.
Unsere Lieferung erfolgt ausschließlich auf Grund unserer
Liefer- und Geschäftsbedingungen, die somit
Vertragsbestandteil und daher auch für unseren Vertragspartner
verbindlich sind. Hinweise unseres Vertragspartners auf (von
unseren) abweichende Geschäftsbedingungen in der Bestellung
oder in sonstigen der Bestellung vorausgehenden Schriftstücken
gelten als nicht beigesetzt. |
| 1. Lieferpflicht |
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| Für
den Umfang der Lieferpflicht ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung
maßgebend. Alle Aufträge gelten erst dann als angenommen,
wenn sie von uns schriftlich, telegraphisch, per Fax oder per
e-mail bestätigt sind. Nebenabreden, Ausnahmebedingungen
und nachträgliche Abänderungen des Vertrages bedürfen
ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung. Bedingungen,
die unseren Allgemeinen Liefer- und Beschäftsbedingungen
widersprechen, werden von uns nur anerkannt, wenn wir dies ausdrücklich
schriftlich bestätigt haben. Eine nach Abschluß des
Vertrages eingetretene Verschlechterung in den wirtschaf tlichen
Verhältnissen des Käufers berechtigt uns zum jederzeitigen
Rücktritt vom Vertrag und entbindet uns von der Lieferpflicht.
Befindet sich der Käufer mit der Erfüllung seiner
Verpflichtungen (zB. Kaufpreiszahlung) bereits im Verzug, sind
wir jederzeit berechtigt, aus Eigenem und einseitig die Zahlungsbedingungen
für weitere Lieferungen zu ändern. |
| 2. Lieferfrist |
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Die Lieferfrist
beginnt mit dem Tag nach Vorliegen der abgeklärten Bestellung,
frühestens mit der Auftragsbestätigung. Lieferfristen
sind dann rechtsverbindlich vereinbart, wenn sie schriftlich
in der Auftragsbestätigung festgehalten sind und von
uns schriftlich als fix oder verbindlich
bestätigt wurden. Mangels anderer Vereinbarung sind unsere
Lieferfristen freibleibend.
Die Lieferfrist
gilt, soferne nicht unvorhersehbare oder vom Parteiwillen
unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle
höherer Gewalt, die Einhaltung behindern; zu diesen Umständen
zählen auch bewaffnete Auseinandersetzungen, behördliche
Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden,
Energie- und Rohstoffmangel, ferner Ausschusswerden eines
größeren oder wichtigen Arbeitsstückes, Arbeitskonflikte
sowie Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferanten,
und zwar auch dann, wenn sie bei Zulieferanten auftreten.
Das Eintreten derartiger Hindernisse berechtigt uns, nach
unserer Wahl die Lieferungen um den Zeitraum der Behinderung
zu verschieben oder den Verkaufsvertrag, soweit unerfüllt,
zu annullieren.
Bei einer nachweislich
durch unser alleiniges Verschulden eingetretenen Überschreitung
der vereinbarten Lieferfrist um mehr als 8 Wochen hat der
Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bedingung
für dieses Rücktrittsrecht ist jedoch, dass der
Käufer uns mindestens 14 Tage vor Ausübung des Rücktrittsrechts
durch eingeschriebenen Brief von einer solchen Absicht in
Kenntnis setzt. Erfolgt die Lieferung innerhalb dieser Frist,
so entfällt das Rücktrittsrecht.
Gerät der
Käufer in Abnahmeverzug, so sind wir berechtigt, eine
Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu setzen und nach fruchtlosem
Fristablauf entweder den Kaufpreis geltend zu machen, ohne
dass dem Käufer die Zug-um-Zug-Einrede offenstünde,
vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen. Die Rechte wegen Annahmeverzug stehen uns ohne
Mahnung oder Fristsetzung zu, wenn der Käufer Antrag
auf Eröffnung eines Ausgleichsverfahrens stellt oder
er oder einer seiner Gläubiger einen Konkursantrag stellt.
Wird von uns Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verlangt, so sind wir berechtigt,
ohne dass es eines weiteren Nachweises bedarf, 10 % des vereinbarten
Kaufpreises als Schadenersatz geltend zu machen; die Geltendmachung
eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
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| 3. Lieferung |
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Die Lieferung
erfolgt nur aufgrund dies er Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen,
die der Käufer hiermit als für sich bindend anerkennt.
Die Ware reist auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Versicherung
von Lieferungen erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch
des Käufers und für dessen Rechnung. Die auf der
Abgangsstation ermittelten Gewichte sind für beide Teile
als verbindlich zu betrachten. Wir behalten uns Mehr- oder
Minderlieferungen bis zu 10 % vor.
Der Käufer
ist verpflichtet, die Lieferung zum vereinbarten Termin anzunehmen.
Bei unberechtigter Rücksendung mängelfreier Ware
hat der Käufer sämtliche Versandspesen, angemessene
Lagerkosten und zusätzliche Verpackungskosten zu tragen.
Die Rücksendung befreit den Käufer nicht von der
Verpflichtung zur Bezahlung der Rechnung. Sollte die Rechnung
infolge Retournierung der Ware nicht bezahlt werden, sind
wir berechtigt, die uns für Außenstände verrechneten
bankmäßigen Zinsen bis zum Tag der endgültigen
Zahlung in Rechnung zu stellen.
Abrufaufträge
oder Rahmenaufträge sind, wenn nichts anderes mit uns
schrif tlich vereinbart ist, innerhalb eines Jahres nach Ausstellung
der Auftragsbestät igung zu erfüllen. Wir verständigen
den Käufer vom Ablauftermin per Telefax, e-mail oder
Brief. Die nicht fristgerecht abgerufene Ware lagert ab dem
Ablauf termin auf Kosten und Gefahr des Käufers bei uns
und wir sind berechtigt, Lagerkosten und die uns für
Außenstände verrechneten bankmäßigen
Zinsen für den Fakturenwert der nicht abgerufenen Ware
zu verrechnen. Nach Ablauf weiterer drei Monate sind wir berechtigt,
die Ware anderweitig zu verwerten und dem Käufer die
bis zur anderweitigen Verwertung entstandenen Zinsen, Lagerkosten
und Spesen, sowie einen allfälligen Mindererlös
in Rechnung zu stellen.
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| 4. Gewährleistung und
Schadenersatz |
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Die von
uns gemachten technischen Angaben sind als annähernd
zu betrachten. Wir behalten uns jederzeit Abänderungen
oder konstruktive Verbesserungen vor.
Beanstandungen
der Güte, der Art oder Stückzahl der Ware sind uns
unverzüglich nach Einlangen der Ware schriftlich mitzuteilen;
für versteckte Mängel gelten hinsichtlich der Rügepflicht
des Käufers die Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs.
Sind seitens des Käufers irgendwelche Veränderungen
an den Waren vorgenommen worden, so erlischt für uns
jede Ersatzpflicht.
In Abänderung
zu § 933 ABGB wird eine Gewährleistungsfrist von
sechs Monaten vereinbart.
Mangelhafte
Produktstücke sind nach unserer Wahl fracht- und portofrei
einzusenden oder zur Besichtigung durch uns zur Verfügung
zu halten. Wenn sich die Beanstandung als begründet
erweist, wird gegen Rückgabe der fehlerhaften Stücke
kostenlos und frachtfrei Ersatz geliefert. Ansprüche
auf Wandlung oder Preisminderung können nur dann geltend
gemacht werden, wenn weder Verbesserung noch Austausch möglich
ist. Sollte dies nicht untunlich sein, werden wir verbessern.
Im Falle der Unmöglichkeit oder der Untunlichkeit, insbesondere
wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand
für uns bedeuten würde, sind wir berechtigt, nach
unserer Wahl die Gewährleistungsansprüche durch
Preisminderung zu erledigen oder den Vertrag zu wandeln, in
welchem Fall Leistung und Gegenleistung zurückzustellen
sind.
Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche
Abnützung, Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger
Behandlung oder übermäßiger Beanspruchung,
sowie chemische oder elektrische Einflüsse, die ohne
unser Verschulden oder ohne Verschulden unserer Lieferanten
entstehen.
Der Käufer nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass wir im
Falle der Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruches
durch den Käufer berechtigt sind, die Behebung des geltend
gemachten Mangels einem von uns namhaft zu machenden sachkundigen
Unternehmen mit allen Rechten und Pflichten und mit schuldbefreiender
Wirkung zu übertragen.
Wir haften für Schäden nur, sofern uns vom Käufer
Vorsat z oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz
von Folgeschäden, wie beispielsweise Produktionsausfälle
oder Produktionsstillstände, Aufwendungen für zusätzlich
eigene Arbeitsleistung und damit zusammenhängender Aufwendungen,
Ersatz von Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse,
Zinsverluste und Ersatz von Schäden aus Ansprüchen
Dritter gegen den Käufer sind ausgeschlossen.
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| 5. Preise |
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Die Preise gelten
ab Lager Perchtoldsdorf, mit Verpackung, in Euro, soweit nichts
anderes vereinbart ist. Die jeweils gesetzlich gültige
Mehrwertsteuer tritt hinzu.
Die Preise basieren
auf der Kostenlage und den Devisenkursen zum Zeitpunkt unserer
Auftragsbestätigung; sollten bis zum Liefertag Kostenänderungen
und/oder Devisenkursänderungen eintreten, so berechtigen
uns diese zu einer angemessenen Preisangleichung.
Für den Fall
des Geschäftsabschlusses in einer Fremdwährung erfolgt
die Umrechnung - nach unserer Wahl - unter Zugrundelegung
des zum Datum unserer Auftragsbestätigung oder zum Datum
der Lieferung von der Österreichischen Nationalbank verlautbarten
Devisengeldkurses, wobei der Käufer das Kursrisiko zu
tragen hat.
Kann die vereinbarte
Zahlungsweise oder der vereinbarte Zahlungsweg nicht eingehalten
werden, dann ist der Käufer verpflichtet, uns davon unverzüglich
durch eingeschriebenen Brief, Telefax oder e-mail in Kenntnis
zu setzen und uns Vorschläge für die Zahlungsabwicklung
vorzulegen. Danach ist die Zahlung nach unserer Wahl zu leisten.
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| 6. Zahlung |
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Zahlungen sind,
soferne nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ausschließlich
an die auf den Rechnungen bezeichneten Zahlstellen zu leisten.
Soferne wir dem Käufer in der Auftragsbestätigung
oder Rechnung nichts anderes bestätigt haben, sind unsere
Rechnungen binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden
Abzug zu bezahlen.
Erfolgt die Zahlung
in Wechseln, Schecks oder anderen Anweisungspapieren, so fallen
die Kosten für Diskontierung und Einziehung dem Käufer
zur Last. Wechsel werden nur mit unserer Zustimmung, auf alle
Fälle aber nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit
und nur zahlungshalber angenommen. Die Bezahlung durch Wechsel
gilt nicht als Barzahlung.
Der Käufer
ist nicht berechtigt, ohne unsere vorherige Zustimmung Zahlungen
zurückzuhalten oder aufzurechnen, auch nicht wegen Beanstandung
der Lief erung oder irgendwelcher Gegenansprüche; der
Käufer muß derartige Ansprüche eventuell im
Wege einer besonderen Klage geltend machen.
Bei Überschreitung
der vereinbarten Zahlungstermine treten, ohne dass es einer
vorherigen Mahnung bedarf, die Verzugsfolgen ein. Unter Vorbehalt
der Geltendmachung weitergehender Ansprüche verpflichtet
sich der Käufer zur Bezahlung von Verzugszinsen von einem
Prozent pro Monat sowie zum Ersatz sämtlicher Mahn- und
Inkassospesen. Zahlungsverzug berechtigt uns zum Rücktritt
von nicht ausgeführten Lieferverpflichtungen; er gibt
uns außerdem das Recht, Rückgabe der schon gelieferten
Ware zu verlangen ohne vom Vertrag zurückzutreten.
Bei Zahlungsschwierigkeiten
des Käuf ers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, Scheck-
oder Wechselprozessen des Käufers mit Dritten, gerichtlichen
Pfändungen in das Vermögen des Käufers, sowie
bei einer Vermögensverschlechterung sind wir berechtigt,
weitere Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen,
alle offenstehenden - auch mit einem Zahlungsziel vereinbarten
oder gestundeten - Rechnungsbeträge sofort fällig
zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener
Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Weitere Rechte aus dem Verzug bleiben hiedurch unberührt.
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| 7. Eigentumsvorbehalt |
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Alle dem Käufer
von uns oder in unserem Auftrag gelieferten Waren bleiben
auch in verarbeitetem Zustand unser Eigentum bis zur Erfüllung
sämtlicher uns gegen den Käufer zustehenden Forderungen,
einschließlich Nebenforderungen und Begleichung eines
etwaigen Kontosaldos. Sämtliche Abschlüsse gelten
daher hiefür als ein Abschluss.
Unsere Waren sind
bis zu einer allfälligen Verarbeitung vom übrigen
Lagerbestand des Käufers getrennt zu verwahren und ist
am Ort der Verwahrung durch ein Hinweisschild darauf hinzuweisen,
dass diese Waren Eigentum der Firma Codico GmbH in A-2380
Perchtoldsdorf sind. Diese Waren dürfen erst nach Bezahlung
verwendet, eingebaut, weiterverkauft, verpfändet oder
zur Sicherheit Dritten übereignet werden.
Sollten diese
Waren ungeachtet dieser Bedingungen vor Bezahlung verarbeitet
werden, so steht uns an der durch die Verarbeitung entstandenen
neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes
der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu den anderen
verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung zu. Für
die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst
das gleiche wie bei der unter Eigentumsvorbehalt stehenden
Ware, und zwar im Sinne dieser Bedingungen.
Sollten diese
Waren ungeachtet des Hinweises auf unser Eigentum gepfändet,
beschlagnahmt oder durch sonst eine behördliche oder
gerichtliche Verfügung oder Maßnahme betroffen
werden, ist der Käufer verpflichtet, uns davon binnen
48 Stunden schriftlich, also durch Telegramm, Telefax, e-mail
oder durch eingeschriebenen Brief unter genauer Angabe des
Gläubigers, der einschreitenden Behörde oder des
Gerichtes und der jeweiligen Geschäftszahl des Aktes
zu verständigen. Wir behalten uns vor, in diesem Fall
unabhängig von einem Rücktritt vom Kaufvertrag unseren
Eigentumsanspruch selbst zu verfolgen.
Sollten wir wegen
Unterlassung der frist- und formgerechten Verständigung
unseren Eigentumsanspruch nicht durchsetzen können, so
sind uns der volle Fakturenwert der Waren und die Kosten unserer
vergeblichen Aufwendungen zu ersetzen.
Wenn der Käufer
die Zahlungen einstellt oder ein Insolvenzverfahren einzuleiten
beabsichtigt oder von dritter Seite gegen ihn ein Konkursantrag
gestellt worden ist, ist er verpflichtet , uns unverzüglich
davon zu verständigen und uns eine Aufstellung über
die noch vorhandene, unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende
Ware, auch soweit sie verarbeitet ist, zu übersenden
und uns bei der Sicherstellung oder Abholung unseres Eigentums
zu unt erstützen.
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| 8. Erfüllungsort |
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| Für
alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten,
auch für Wechsel- und Scheckprozesse ist Erfüllungsort
und Gerichtsstand Wien. Es wird die Zuständigkeit des sachlich
zuständigen Handelsgerichts in Wien vereinbart. Für
die vertraglichen Beziehungen gilt österreichisches Recht.
Wir sind berechtigt, unsere Ansprüche auch vor den für
den Käufer örtlich und sachlich zuständigen Behörden
und Gerichten geltend zu machen. |
| 9. Verbindlichkeiten des Vertrages
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| Sollten
einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise nicht gültig sein oder werden, so wird
dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. An Stelle der ungültigen Bestimmung tritt
jene, die nach Handelsrecht oder Handelsbrauch dieser Bestimmung
am nächsten kommt. |
| 10. Schlußbestimmung |
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| Nebenabreden
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; mündliche
Nebenabreden gelten daher als nicht vereinbart; dies gilt auch
für das Abgehen vom Formerfordernis der Schriftlichkeit. |
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