Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

VORBEMERKUNG  
Unser Unternehmen ist Vollkaufmann. Rechtsgeschäfte mit uns unterliegen, soweit in den nachstehenden Liefer- und Geschäftsbedingungen nichts anderes enthalten ist, dem Handelsrecht und dem Handelsbrauch. Unsere Lieferung erfolgt ausschließlich auf Grund unserer „Liefer- und Geschäftsbedingungen“, die somit Vertragsbestandteil und daher auch für unseren Vertragspartner verbindlich sind. Hinweise unseres Vertragspartners auf (von unseren) abweichende Geschäftsbedingungen in der Bestellung oder in sonstigen der Bestellung vorausgehenden Schriftstücken gelten als nicht beigesetzt.


1. Lieferpflicht
Für den Umfang der Lieferpflicht ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Alle Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich, telegraphisch, per Fax oder per e-mail bestätigt sind. Nebenabreden, Ausnahmebedingungen und nachträgliche Abänderungen des Vertrages bedürfen ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung. Bedingungen, die unseren Allgemeinen Liefer- und Beschäftsbedingungen widersprechen, werden von uns nur anerkannt, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Eine nach Abschluß des Vertrages eingetretene Verschlechterung in den wirtschaf tlichen Verhältnissen des Käufers berechtigt uns zum jederzeitigen Rücktritt vom Vertrag und entbindet uns von der Lieferpflicht. Befindet sich der Käufer mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen (zB. Kaufpreiszahlung) bereits im Verzug, sind wir jederzeit berechtigt, aus Eigenem und einseitig die Zahlungsbedingungen für weitere Lieferungen zu ändern.


2. Lieferfrist

Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag nach Vorliegen der abgeklärten Bestellung, frühestens mit der Auftragsbestätigung. Lieferfristen sind dann rechtsverbindlich vereinbart, wenn sie schriftlich in der Auftragsbestätigung festgehalten sind und von uns schriftlich als „fix“ oder „verbindlich“ bestätigt wurden. Mangels anderer Vereinbarung sind unsere Lieferfristen freibleibend.

Die Lieferfrist gilt, soferne nicht unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, die Einhaltung behindern; zu diesen Umständen zählen auch bewaffnete Auseinandersetzungen, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, ferner Ausschusswerden eines größeren oder wichtigen Arbeitsstückes, Arbeitskonflikte sowie Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferanten, und zwar auch dann, wenn sie bei Zulieferanten auftreten. Das Eintreten derartiger Hindernisse berechtigt uns, nach unserer Wahl die Lieferungen um den Zeitraum der Behinderung zu verschieben oder den Verkaufsvertrag, soweit unerfüllt, zu annullieren.

Bei einer nachweislich durch unser alleiniges Verschulden eingetretenen Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist um mehr als 8 Wochen hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bedingung für dieses Rücktrittsrecht ist jedoch, dass der Käufer uns mindestens 14 Tage vor Ausübung des Rücktrittsrechts durch eingeschriebenen Brief von einer solchen Absicht in Kenntnis setzt. Erfolgt die Lieferung innerhalb dieser Frist, so entfällt das Rücktrittsrecht.

Gerät der Käufer in Abnahmeverzug, so sind wir berechtigt, eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu setzen und nach fruchtlosem Fristablauf entweder den Kaufpreis geltend zu machen, ohne dass dem Käufer die Zug-um-Zug-Einrede offenstünde, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Rechte wegen Annahmeverzug stehen uns ohne Mahnung oder Fristsetzung zu, wenn der Käufer Antrag auf Eröffnung eines Ausgleichsverfahrens stellt oder er oder einer seiner Gläubiger einen Konkursantrag stellt.

Wird von uns Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangt, so sind wir berechtigt, ohne dass es eines weiteren Nachweises bedarf, 10 % des vereinbarten Kaufpreises als Schadenersatz geltend zu machen; die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.


3. Lieferung

Die Lieferung erfolgt nur aufgrund dies er Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen, die der Käufer hiermit als für sich bindend anerkennt. Die Ware reist auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Versicherung von Lieferungen erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und für dessen Rechnung. Die auf der
Abgangsstation ermittelten Gewichte sind für beide Teile als verbindlich zu betrachten. Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % vor.

Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung zum vereinbarten Termin anzunehmen. Bei unberechtigter Rücksendung mängelfreier Ware hat der Käufer sämtliche Versandspesen, angemessene Lagerkosten und zusätzliche Verpackungskosten zu tragen. Die Rücksendung befreit den Käufer nicht von der Verpflichtung zur Bezahlung der Rechnung. Sollte die Rechnung infolge Retournierung der Ware nicht bezahlt werden, sind wir berechtigt, die uns für Außenstände verrechneten bankmäßigen Zinsen bis zum Tag der endgültigen Zahlung in Rechnung zu stellen.

Abrufaufträge oder Rahmenaufträge sind, wenn nichts anderes mit uns schrif tlich vereinbart ist, innerhalb eines Jahres nach Ausstellung der Auftragsbestät igung zu erfüllen. Wir verständigen den Käufer vom Ablauftermin per Telefax, e-mail oder Brief. Die nicht fristgerecht abgerufene Ware lagert ab dem Ablauf termin auf Kosten und Gefahr des Käufers bei uns und wir sind berechtigt, Lagerkosten und die uns für Außenstände verrechneten bankmäßigen Zinsen für den Fakturenwert der nicht abgerufenen Ware zu verrechnen. Nach Ablauf weiterer drei Monate sind wir berechtigt, die Ware anderweitig zu verwerten und dem Käufer die bis zur anderweitigen Verwertung entstandenen Zinsen, Lagerkosten und Spesen, sowie einen allfälligen Mindererlös in Rechnung zu stellen.


4. Gewährleistung und Schadenersatz

Die von uns gemachten technischen Angaben sind als annähernd zu betrachten. Wir behalten uns jederzeit Abänderungen oder konstruktive Verbesserungen vor.

Beanstandungen der Güte, der Art oder Stückzahl der Ware sind uns unverzüglich nach Einlangen der Ware schriftlich mitzuteilen; für versteckte Mängel gelten hinsichtlich der Rügepflicht des Käufers die Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs. Sind seitens des Käufers irgendwelche Veränderungen an den Waren vorgenommen worden, so erlischt für uns jede Ersatzpflicht.

In Abänderung zu § 933 ABGB wird eine Gewährleistungsfrist von sechs Monaten vereinbart.

Mangelhafte Produktstücke sind nach unserer Wahl fracht- und portofrei einzusenden oder zur Besichtigung durch uns zur Verfügung zu halten. Wenn sich die Beanstandung als begründet erweist, wird gegen Rückgabe der fehlerhaften Stücke kostenlos und frachtfrei Ersatz geliefert. Ansprüche auf Wandlung oder Preisminderung können nur dann geltend gemacht werden, wenn weder Verbesserung noch Austausch möglich ist. Sollte dies nicht untunlich sein, werden wir verbessern. Im Falle der Unmöglichkeit oder der Untunlichkeit, insbesondere wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand für uns bedeuten würde, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die Gewährleistungsansprüche durch Preisminderung zu erledigen oder den Vertrag zu wandeln, in welchem Fall Leistung und Gegenleistung zurückzustellen sind.

Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnützung, Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder übermäßiger Beanspruchung, sowie chemische oder elektrische Einflüsse, die ohne unser Verschulden oder ohne Verschulden unserer Lieferanten entstehen.

Der Käufer nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass wir im Falle der Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruches durch den Käufer berechtigt sind, die Behebung des geltend gemachten Mangels einem von uns namhaft zu machenden sachkundigen Unternehmen mit allen Rechten und Pflichten und mit schuldbefreiender Wirkung zu übertragen.

Wir haften für Schäden nur, sofern uns vom Käufer Vorsat z oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, wie beispielsweise Produktionsausfälle oder Produktionsstillstände, Aufwendungen für zusätzlich eigene Arbeitsleistung und damit zusammenhängender Aufwendungen, Ersatz von Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste und Ersatz von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer sind ausgeschlossen.


5. Preise

Die Preise gelten ab Lager Perchtoldsdorf, mit Verpackung, in Euro, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die jeweils gesetzlich gültige Mehrwertsteuer tritt hinzu.

Die Preise basieren auf der Kostenlage und den Devisenkursen zum Zeitpunkt unserer Auftragsbestätigung; sollten bis zum Liefertag Kostenänderungen und/oder Devisenkursänderungen eintreten, so berechtigen uns diese zu einer angemessenen Preisangleichung.

Für den Fall des Geschäftsabschlusses in einer Fremdwährung erfolgt die Umrechnung - nach unserer Wahl - unter Zugrundelegung des zum Datum unserer Auftragsbestätigung oder zum Datum der Lieferung von der Österreichischen Nationalbank verlautbarten Devisengeldkurses, wobei der Käufer das Kursrisiko zu tragen hat.

Kann die vereinbarte Zahlungsweise oder der vereinbarte Zahlungsweg nicht eingehalten werden, dann ist der Käufer verpflichtet, uns davon unverzüglich durch eingeschriebenen Brief, Telefax oder e-mail in Kenntnis zu setzen und uns Vorschläge für die Zahlungsabwicklung vorzulegen. Danach ist die Zahlung nach unserer Wahl zu leisten.


6. Zahlung

Zahlungen sind, soferne nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ausschließlich an die auf den Rechnungen bezeichneten Zahlstellen zu leisten. Soferne wir dem Käufer in der Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes bestätigt haben, sind unsere Rechnungen binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen.

Erfolgt die Zahlung in Wechseln, Schecks oder anderen Anweisungspapieren, so fallen die Kosten für Diskontierung und Einziehung dem Käufer zur Last. Wechsel werden nur mit unserer Zustimmung, auf alle Fälle aber nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit und nur zahlungshalber angenommen. Die Bezahlung durch Wechsel gilt nicht als Barzahlung.

Der Käufer ist nicht berechtigt, ohne unsere vorherige Zustimmung Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, auch nicht wegen Beanstandung der Lief erung oder irgendwelcher Gegenansprüche; der Käufer muß derartige Ansprüche eventuell im Wege einer besonderen Klage geltend machen.

Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine treten, ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf, die Verzugsfolgen ein. Unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche verpflichtet sich der Käufer zur Bezahlung von Verzugszinsen von einem Prozent pro Monat sowie zum Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen. Zahlungsverzug berechtigt uns zum Rücktritt von nicht ausgeführten Lieferverpflichtungen; er gibt uns außerdem das Recht, Rückgabe der schon gelieferten Ware zu verlangen ohne vom Vertrag zurückzutreten.

Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käuf ers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprozessen des Käufers mit Dritten, gerichtlichen Pfändungen in das Vermögen des Käufers, sowie bei einer Vermögensverschlechterung sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, alle offenstehenden - auch mit einem Zahlungsziel vereinbarten oder gestundeten - Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Weitere Rechte aus dem Verzug bleiben hiedurch unberührt.


7. Eigentumsvorbehalt

Alle dem Käufer von uns oder in unserem Auftrag gelieferten Waren bleiben auch in verarbeitetem Zustand unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer zustehenden Forderungen, einschließlich Nebenforderungen und Begleichung eines etwaigen Kontosaldos. Sämtliche Abschlüsse gelten daher hiefür als ein Abschluss.

Unsere Waren sind bis zu einer allfälligen Verarbeitung vom übrigen Lagerbestand des Käufers getrennt zu verwahren und ist am Ort der Verwahrung durch ein Hinweisschild darauf hinzuweisen, dass diese Waren Eigentum der Firma Codico GmbH in A-2380 Perchtoldsdorf sind. Diese Waren dürfen erst nach Bezahlung verwendet, eingebaut, weiterverkauft, verpfändet oder zur Sicherheit Dritten übereignet werden.

Sollten diese Waren ungeachtet dieser Bedingungen vor Bezahlung verarbeitet werden, so steht uns an der durch die Verarbeitung entstandenen neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung zu. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware, und zwar im Sinne dieser Bedingungen.

Sollten diese Waren ungeachtet des Hinweises auf unser Eigentum gepfändet, beschlagnahmt oder durch sonst eine behördliche oder gerichtliche Verfügung oder Maßnahme betroffen werden, ist der Käufer verpflichtet, uns davon binnen 48 Stunden schriftlich, also durch Telegramm, Telefax, e-mail oder durch eingeschriebenen Brief unter genauer Angabe des Gläubigers, der einschreitenden Behörde oder des Gerichtes und der jeweiligen Geschäftszahl des Aktes zu verständigen. Wir behalten uns vor, in diesem Fall unabhängig von einem Rücktritt vom Kaufvertrag unseren Eigentumsanspruch selbst zu verfolgen.

Sollten wir wegen Unterlassung der frist- und formgerechten Verständigung unseren Eigentumsanspruch nicht durchsetzen können, so sind uns der volle Fakturenwert der Waren und die Kosten unserer vergeblichen Aufwendungen zu ersetzen.

Wenn der Käufer die Zahlungen einstellt oder ein Insolvenzverfahren einzuleiten beabsichtigt oder von dritter Seite gegen ihn ein Konkursantrag gestellt worden ist, ist er verpflichtet , uns unverzüglich davon zu verständigen und uns eine Aufstellung über die noch vorhandene, unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware, auch soweit sie verarbeitet ist, zu übersenden und uns bei der Sicherstellung oder Abholung unseres Eigentums zu unt erstützen.


8. Erfüllungsort
Für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckprozesse ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Wien. Es wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Handelsgerichts in Wien vereinbart. Für die vertraglichen Beziehungen gilt österreichisches Recht. Wir sind berechtigt, unsere Ansprüche auch vor den für den Käufer örtlich und sachlich zuständigen Behörden und Gerichten geltend zu machen.


9. Verbindlichkeiten des Vertrages
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht gültig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der ungültigen Bestimmung tritt jene, die nach Handelsrecht oder Handelsbrauch dieser Bestimmung am nächsten kommt.


10. Schlußbestimmung
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; mündliche Nebenabreden gelten daher als nicht vereinbart; dies gilt auch für das Abgehen vom Formerfordernis der Schriftlichkeit.
Ausgabe 05-545 (730)

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